Corporate Governance bezeichnet die verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Dazu zählt eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen von Aktionären und Mitarbeitern, Transparenz und Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sowie ein angemessener Umgang mit Risiken. technotrans orientiert sich am Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die verantwortungsvolle Unternehmensführung genießt einen hohen Stellenwert bei technotrans. Auch im Berichtsjahr haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der technotrans AG intensiv mit der Erfüllung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex und insbesondere mit den von der zuständigen Regierungskommission am 13. Mai 2013 beschlossenen Änderungen befasst. Beide Gremien haben gemäß § 161 Absatz 1 AktG im September 2014 eine gemeinsame Entsprechenserklärung abgegeben:
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die technotrans AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im September 2013 den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom 24. Juni 2014 im Geschäftsjahr 2014 entsprochen hat und auch in der Zukunft beabsichtigt, die Empfehlungen zu beachten. Dabei gelten folgende Ausnahmen:
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, im Vergütungsbericht für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen, für jedes Vorstandsmitglied die gewährten Zuwendungen nebst Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung sowie den Zufluss aus Fixvergütung, kurzfristiger und langfristiger variabler Vergütung sowie bei Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen den Versorgungsaufwand darzustellen und für diese Informationen vorgefertigte Mustertabellen zu verwenden. Die technotrans AG veröffentlicht die Vergütung der Vorstände im Einklang mit den geltenden Vorschriften individualisiert und untergliedert nach erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Bezügen. Vorstand und Aufsichtsrat sind nicht der Ansicht, dass eine Umstellung der Darstellung der Vorstandsvergütung die Qualität und Verständlichkeit erhöht. Aus diesem Grunde wird von einer weiteren Untergliederung sowie der Verwendung der Mustertabellen abgesehen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstandes auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben soll. Der Aufsichtsrat hält die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht nicht für ein Merkmal, das eine Kandidatin beziehungsweise einen Kandidaten für eine bestimmte Position besonders qualifizieren würde, und lässt dieses Kriterium deshalb bei der Auswahl der geeignetsten Kandidatin bzw. des geeigneten Kandidaten unberücksichtigt. Bei der Entscheidung über die Neubesetzungen des Vorstandes wird daher auch zukünftig vorrangig die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber Berücksichtigung finden und nicht ihr Geschlecht.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält die Empfehlung, dass der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen soll, die die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, eine festzusetzende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Die konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Zudem sollen Vorschläge des Aufsichtsrates an die zuständigen Wahlgremien diese Ziele berücksichtigen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die mit dem Kodex verfolgte Intention auch ohne die Benennung konkreter Ziele erreicht werden kann und dass die Festlegung solcher Ziele den Aufsichtsrat bei der Auswahl geeigneter Mitglieder sogar beschränken würde. Der Aufsichtsrat der technotrans AG hat deshalb keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt. Der Aufsichtsrat wird bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung jedoch künftig die in der Empfehlung des Kodex genannten Kriterien, wie etwa die Vielfalt, berücksichtigen, dabei aber weiterhin - unabhängig vom Geschlecht - die Kenntnisse und fachlichen Qualifikationen infrage kommender Personen in den Vordergrund stellen. Zudem hat die technotrans AG seit vielen Jahren für die Mitgliedschaft in ihrem Aufsichtsrat eine Altersgrenze von 67 Jahren (zum Zeitpunkt der Wahl) festgelegt.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht für den Fall, dass den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt wird, vor, dass diese auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß Satzung einen variablen Vergütungsanteil, der nicht ausdrücklich auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist.
Den Vergütungsbericht finden Sie im zusammengefassten Lagebericht.
Ergänzend zu den Empfehlungen weist der Corporate Governance Kodex Anregungen aus, deren Anwendung nicht verbindlich ist. Eine Darstellung der Abweichungen ist nicht vorgeschrieben. technotrans weicht von diesen Anregungen nicht ab.
Für Vorstand und Aufsichtsrat sind die Empfehlungen und Anregungen des Corporate Governance Kodex ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften integraler Bestandteil der täglichen Arbeit. Die Gremien überprüfen die Einhaltung der Standards in regelmäßigen Abständen, so dass für die Aktionäre, die Mitarbeiter und nicht zuletzt für das Unternehmen selbst die Berücksichtigung der Aspekte jederzeit gewährleistet ist.
Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln, das geltendes Recht beachtet, ist für technotrans unverzichtbares Element unternehmerischer Kultur. Hierzu gehören auch Vertrauen, Respekt und Integrität im Umgang miteinander. Dies drückt sich in vorbildlichem Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit aus. technotrans versteht unter Compliance die Einhaltung von Recht, Gesetz und Satzung, der internen Regelwerke sowie der freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen.
technotrans legt besonderen Wert darauf, eine konzernweite Compliance-Struktur aufzubauen, die alle Mitarbeiter weltweit an die Compliance-Richtlinie bindet. Ziel dieses Verhaltenskodex ist die Gewährleistung eines einheitlichen Niveaus an ethischen und rechtlichen Standards in der gesamten Unternehmensgruppe. Durch den Einsatz eines Compliance-Beauftragen werden die relevanten Themen in geeigneter Weise weiterentwickelt und geschult.