Der vorliegende Lagebericht wurde nach den Grundsätzen des Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS20 aufgestellt. DRS20 regelt die Lageberichterstattung für deutsche kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen, die nach § 315a HGB verpflichtet sind, einen Konzernlagebericht gemäß § 315 aufzustellen. Der technotrans Konzernlagebericht wurde in diesem Jahr gemäß § 315 Absatz 3 HGB in Verbindung mit § 298 Absatz 3 HGB erstmals mit dem Lagebericht der technotrans AG zusammengefasst. Der Lagebericht wird daher im Folgenden zusammengefasster Lagebericht genannt. Der Jahresabschluss der technotrans AG, der nach den Vorschriften des HGB aufgestellt wird, und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich beim Bundesanzeiger veröffentlicht. Die im Folgenden bereitgestellten Informationen gelten, soweit nicht anders vermerkt, für den technotrans Konzern sowie für die technotrans AG gemeinsam. Kapitel, die lediglich Informationen zur technotrans AG enthalten, sind als solche gekennzeichnet.