Geschäftbericht 2014

Vergütungsbericht

Der Vorstand leitet das operative Geschäft. Er besteht aus drei Mitgliedern und wird gemäß Gesetz und Satzung vom Aufsichtsrat überwacht. Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind in dem Abschnitt „Organe“ aufgeführt. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, zusammen mit weiterführenden Erläuterungen, findet sich im separaten Corporate Governance Bericht, der Bestandteil des Geschäftsberichtes ist. Der Vergütungsbericht enthält die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der technotrans AG sowie individualisierte Angaben zu den von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen. Darüber hinaus werden hier die Grundzüge des Vergütungssystems erläutert.

Vergütungssystem des Vorstandes

Das Vergütungssystem des Vorstandes entspricht den aktuellen Standards und gesetzlichen Vorgaben. Die Gesamtbarvergütung eines Vorstandsmitglieds setzt sich aus einer festen Grundvergütung und einem variablen Vergütungsanteil (Tantieme) zusammen. Der variable Vergütungsanteil entspricht bei voller Zielerreichung der festen Grundvergütung; d. h., in diesem Fall setzt sich die Gesamtbarvergütung je zur Hälfte aus der festen und der variablen Vergütung zusammen. Die genaue Höhe des variablen Vergütungsanteils bemisst sich anhand der Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr. Als Ziele werden Umsatz und Konzernjahresüberschuss der Budgetplanung zugrunde gelegt. Bei Übertreffen der vereinbarten Ziele steigt auch der variable Vergütungsanteil, wobei dieser Anstieg auf maximal das 2,5fache begrenzt ist. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt über einen dreijährigen Zeitraum zu 50, 30 und 20 Prozent und in Relation zu der tatsächlichen Zielerreichung. Kein Tantiemeanspruch besteht bei einem Jahresfehlbetrag oder bei einer Zielerreichung von weniger als 50 Prozent im Bemessungsjahr. Die Auszahlung der nachhaltigkeitsorientierten Tantieme erfolgt jeweils nur in dem Maße, wie die jeweiligen Ziele des Bemessungsjahres in den Folgejahren erreicht werden. Der aufgeschobene Tantiemeanteil kann also sinken, ein Ansteigen ist jedoch nicht mehr möglich. Bei einer Zielerreichung von weniger als 80 Prozent des im Bemessungsjahr erreichten Ziels entfällt der jeweilige nachhaltigkeitsorientierte Tantiemeanteil. Durch das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds entfällt nicht automatisch sein Tantiemeanspruch aus den Vorjahren.

Ferner werden von der Gesellschaft Nebenleistungen (Versicherungsentgelte) in Form von Beiträgen zu einer Unterstützungskasse und einer Gruppenunfallversicherung erbracht. Darüber hinaus stehen den Mitgliedern des Vorstandes Dienstfahrzeuge zur Verfügung und sie erhalten Ersatz für Reisekosten und Spesen. Die Verträge der von der Gesellschaft für die Vorstandsmitglieder abgeschlossenen D&O-Versicherung sehen einen Selbstbehalt in Höhe des Eineinhalbfachen des festen Jahreseinkommens vor.

Außerdem wurde ein Cap für Abfindungen vorgesehen: Sie betragen maximal ein Jahresgehalt.

Die jeweiligen Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat beschlossen. Aktienbasierte Vergütungsbestandteile waren für das Geschäftsjahr 2014 nicht vorgesehen. Der Grad der Zielerreichung im Bemessungsjahr 2014 betrug 100 Prozent gemäß Zielvereinbarung (Vorjahr: 60,7 Prozent). Der Aufsichtsrat ist nur im Falle von außerordentlichen Ereignissen befugt, die Parameter der Vergütung unterjährig anzupassen.

Die Mitglieder des Vorstandes erhielten im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Vergütungen:

    Henry Brickenkamp   Dirk Engel   Dr. Christof Soest
in T€   2014 2013   2014 2013   2014 2013
Feste Grundvergütung   200 200   160 160   160 160
Nebenleistungen   49 48   46 46   45 43
Tantieme Berichtsjahr   176 145   140 116   140 94
Gesamtvergütung   425 393   346 322   345 297
Anspruch, der an die Erreichung zukünftiger Leistungsziele gekoppelt ist   124 100   99 80   99 80

Vergütung des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß der von der Hauptversammlung verabschiedeten Satzung neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Bestandteil zusammensetzt. Dabei basiert die Höhe der variablen Vergütung auf dem im Konzernabschluss ausgewiesenen Konzernjahresüberschuss. Dieser variable Vergütungsanteil ist gemäß Satzung nicht ausdrücklich auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Sowohl bei der festen als auch bei der variablen Vergütungskomponente sind für den Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter höhere Beträge vorgesehen als für die übrigen Mitglieder. Außerdem wird gemäß Satzung die Mitgliedschaft in den vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüssen vergütet. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Aufsichtsratstätigkeit keine Aktienoptionen. Von der Gesellschaft wurde eine D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrates abgeschlossen. Es ist ein Selbstbehalt in Höhe des variablen Anteils der Vergütung im Jahr der Schadensfeststellung vorgesehen.

Neben den genannten Gesamtbezügen des Aufsichtsrates erhalten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer Vergütungen gemäß Anstellungsvertrag sowie aktienbasierte Vergütungen.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten gemäß Satzung für das Berichtsjahr 2014 folgende Vergütungen:

  2014 2013
in T€  Gesamt-
Vergütung
Davon
fix
Davon
variabel
  Gesamt-
Vergütung
Davon
fix
Davon
variabel
Heinz Harling  38 22 16 33 22 11
Dr. Norbert Bröcker  27 15 12 23 15 8
Helmut Ruwisch  23 15 8 20 15 5
Dieter Schäfer  19 11 8 17 11 6
Reinhard Aufderheide 1  16 8 8 8 5 3
Thomas Poppenberg 1  16 8 8 8 5 3
Klaus Beike 2  0 0 0 5 3 2
Matthias Laudick 2  0 0 0 5 3 2
Gesamtvergütung  138 79 59   119 79 40