Geschäftbericht 2014

II. Konzern

a) Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden die technotrans AG und ihre 19 Tochtergesellschaften, über die sie Beherrschung ausübt, einbezogen. Ein beherrschender Einfluss ergibt sich regelmäßig aus dem Halten der Stimmrechtsmehrheit. Die technotrans AG hält mittel- oder unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an 18 Tochterunternehmen. Der Konzern hält keine mehrheitlichen Stimmrechtsanteile an der SHT Immobilienbesitz GmbH & Co. Vermietungs KG, die ausschließlich das Betriebsgrundstück in Bad Doberan hält und verwaltet, welches an die KLH Kältetechnik GmbH vermietet wird. Basierend auf den Bedingungen der Leasingvereinbarung, erhält der Konzern jedoch im Wesentlichen die gesamten Erträge aus dieser Tätigkeit. Infolgedessen kommt der Vorstand zu dem Schluss, dass die SHT Immobilienbesitz GmbH & Co. Vermietungs KG ein Tochterunternehmen ist und somit zu konsolidieren ist.

Für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, mit Ausnahme der technotrans india pvt ltd (31. März), ist der Bilanzstichtag der 31. Dezember.

Unternehmen Sitz Anteilsbesitz Eigenkapital1) Umsatz 1) Ergebnis nach Steuern1)
        T€ T€ T€
technotrans AG D Sassenberg Mutter-
unternehmen
42.268 61.197 4.237
Termotek GmbH
(vormals: Termotek AG)
D Baden-Baden 100% 4) 1.486 13.131 0
gds GmbH (vormals: gds AG) D Sassenberg 100% 4) 2.476 3.789 5
gds-Sprachenwelt GmbH D Hünfeld 51% 293 1.832 133
ISD GmbH CH Regensdorf 100% 2) -49 115 -22
technotrans graphics ltd. GB Colchester 100% 840 3.351 162
technotrans france s.a.r.l.
(Saint-Maximin und Madrid)
F Saint-Maximin 100% 1.403 4.289 92
technotrans italia s.r.l. I Legnano 100% 646 2.461 82
technotrans scandinavia AB S Åkersberga 100% 3 0 -2
technotrans america inc. USA Mt. Prospect 100% 5.073 8.381 507
technotrans américa latina ltda. BR São Paulo 100% -1.885 1.224 -52
technotrans Asia Pacific limited,
(Hongkong und Tokio)
CHN Hongkong 100% -1.698 1.296 0
technotrans printing equipment
(Beijing) co. Ltd.
CHN Peking 100% -223 1.404 63
technotrans technologies pte. ltd.,
(Singapur und Melbourne)
SGP Singapur 100% 608 2.845 86
technotrans middle east FZ-LLC VAE Dubai 100% 417 1.094 58
technotrans india pvt ltd IN Chennai 100% -11 279 8
KLH Kältetechnik GmbH D Bad Doberan 65% 567 14.506 235
KLH Cooling International Pte. Ltd. SGP Singapur 65% 598 3.255 271
Taicang KLH Cooling Systems Co. Ltd. CHN Taicang 65% 399 3.891 77
SHT Immobilienbesitz GmbH & Co.
Vermietungs KG
D Mainz 94% 3) -3 0 0

b) Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2014 aufgestellten Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse (HB II basierend auf den IFRS) der in den Konzern einbezogenen Unternehmen.

Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses entsprechen jeweils den gezahlten Barkomponenten sowie den entstandenen und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt. Diese Anschaffungskosten werden auf die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens verteilt, indem diese mit ihren zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerten angesetzt werden. Die nach Kaufpreisallokation verbleibenden positiven Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- und Firmenwert angesetzt. Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgte zu Anschaffungskosten (partielle Goodwill-Methode). Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Der Firmenwert wird als Vermögenswert bilanziert und jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Die mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen Konzernunternehmen sowie Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden, sofern erforderlich, latente Steuern angesetzt.

c) Bilanzansatz- und Bewertungsgrundsätze

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt mit Ausnahme bestimmter Finanzinstrumente, die zu beizulegenden Zeitwerten ausgewiesen werden, auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Schätzungen und Ermessensausübungen im Rahmen der Rechnungslegung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert die Vornahme von Schätzungen sowie das Treffen von Annahmen durch den Vorstand, wodurch die Höhe der berichteten Beträge und die diesbezüglichen Angaben im Anhang beeinflusst werden. Wesentliche Ermessensausübungen außerhalb der Schätzung betreffen die Abgrenzung der Zahlungsmittel generierenden Einheiten, die Einbeziehung von Unternehmen ohne Stimmrechtsmehrheit in den Konzern sowie die Bewertungsmethode der nicht beherrschenden Anteile.

Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Die Einschätzungen und prämissensensitiven Bilanzierungsgrundsätze zeichnen sich durch Ungewissheit aus und können sich im Zeitablauf verändern. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Einschätzungen abweichen. Die Verantwortung für die regelmäßige Kontrolle aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, liegt im Konzerncontrolling. Änderungen werden an den Finanzvorstand berichtet. Regelmäßige Überprüfungen der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen werden durchgeführt.

Die Einschätzungen und zugrunde liegenden Annahmen werden regelmäßig überprüft. Führt die Neueinschätzung zu einer Abweichung, so wird die Abweichung in der Rechnungslegungsperiode erfasst, in der die Neueinschätzung erfolgt ist, wenn sie nur diese Periode betrifft. Sie wird in der Rechnungslegungsperiode, in der die Neueinschätzung erfolgte, und in nachfolgenden Perioden erfasst, wenn sie auch die nachfolgenden Perioden beeinflusst.

Einschätzungen des Vorstandes, die mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet sind und das Risiko wesentlicher Anpassungen in künftigen Geschäftsjahren zur Folge haben, betreffen insbesondere folgende Sachverhalte:

1) Bilanzierung von Erwerben

Als Folge von Akquisitionen werden Firmenwerte in der Bilanz des Konzerns ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines Erwerbs werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Vermögenswerte wie Grundstücke, Gebäude und Geschäftsausstattung werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet, während der beizulegende Zeitwert eines immateriellen Vermögenswertes in Abhängigkeit von seiner Art und der Komplexität seiner Bestimmung unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik intern ermittelt wird. Die dazu getroffenen Annahmen unterliegen regelmäßig einer Prognoseunsicherheit. Im Geschäftsjahr 2013 wurden die KLH Kältetechnik GmbH, die KLH Cooling International Pte. Ltd. und die Taicang KLH Cooling Systems Co. Ltd. erworben. Der nach Kaufpreisallokation verbleibende Unterschiedsbetrag wurde als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Des Weiteren besteht aus dem im Jahr 2011 getätigten Anteilserwerb der Termotek GmbH und aus dem Erwerb der gds-Sprachenwelt GmbH in 2012 ein Geschäfts- und Firmenwert. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte wird jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf Basis eines Werthaltigkeitstests überprüft. In Bezug auf „wesentliche Ermessensausübung im Rahmen der Rechnungslegung 2014“ vergleiche Anhang, Gliederungspunkt 2 „Geschäfts- und Firmenwert“ und Gliederungspunkt 3 „Immaterielle Vermögenswerte“.

2) Werthaltigkeit der Vermögenswerte

Zu jedem Bilanzstichtag hat der Vorstand einzuschätzen, ob irgendein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Buchwert einer Sachanlage oder eines immateriellen Vermögenswertes wertgemindert sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes geschätzt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten künftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Diese Schätzung beinhaltet wesentliche Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der künftigen Cashflows. Aus Veränderungen dieser Annahmen oder Umstände könnten in der Zukunft zusätzliche Wertminderungen oder Wertaufholungen resultieren. In Bezug auf „wesentliche Ermessensausübung im Rahmen der Rechnungslegung 2014“ vergleiche Anhang, Gliederungspunkt 1 „Sachanlagen“.

3) Ansatz und Bewertung der Rückstellungen

Die Ermittlung aller Rückstellungen, insbesondere von Gewährleistungsrückstellungen, ist naturgemäß mit Einschätzungen verbunden. In Bezug auf „wesentliche Ermessensausübung im Rahmen der Rechnungslegung 2014“ vergleiche Anhang Gliederungspunkt 15 „Rückstellungen“.

4) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Da der Konzern in zahlreichen Ländern operativ tätig ist und Einkünfte erzielt, unterliegt er in einer Vielzahl von Steuerhoheiten den unterschiedlichsten Steuergesetzen. Obwohl das Management davon ausgeht, eine vernünftige Einschätzung steuerlicher Unwägbarkeiten getroffen zu haben, kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang solcher steuerlichen Unwägbarkeiten mit der ursprünglichen Einschätzung deckt. Etwaige Unterschiede könnten Auswirkungen auf die Steuerverbindlichkeiten und die latenten Steuern haben. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Vorstand, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Vorstand u. a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerplanungsstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Schätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen gesenkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken.

Die Anwendung spezieller IFRS ist den Erläuterungen zu einzelnen Abschlussposten im weiteren Verlauf des Anhangs zu entnehmen. Grundsätzlich kamen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zur Anwendung:

Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Nachträgliche Anschaffungskosten werden aktiviert, soweit sie den Wert der Sachanlagen erhöhen. Bei selbst erstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten anhand der Einzelkosten sowie der systematisch zurechenbaren fixen und variablen Produktionsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen ermittelt. Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden nach Anfall als Aufwand erfasst.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden bis auf Grundstücke entsprechend dem Nutzungsverlauf planmäßig linear abgeschrieben. Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode werden jährlich überprüft. Teile einer Sachanlage mit einem bedeutsamen Anschaffungswert im Verhältnis zum gesamten Wert werden entsprechend getrennt abgeschrieben. Bei Verkauf oder Stilllegung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die entsprechenden kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht; dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

Nutzungsdauer Sachanlagen

Gebäude 25 bis 50 Jahre
Grundstückseinrichtungen, Einbauten 10 bis 15 Jahre
Werkzeuge, Betriebsausstattung 3 bis 10 Jahre
Hardware, Fuhrpark 3 bis 5 Jahre

Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung, werden Sachanlagen gemäß IAS 36 daraufhin überprüft, ob Wertminderungen vorliegen. Soweit notwendig, werden Sachanlagen auf den „erzielbaren Betrag“ wertberichtigt. Bei späterem Wegfall der Gründe werden diese Wertberichtigungen maximal bis in Höhe des Nettobuchwertes rückgängig gemacht, der sich ergeben hätte, wenn keine solchen Wertberichtigungen vorgenommen worden wären.

Der ausgewiesene Geschäfts- und Firmenwert stellt die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem beizulegenden Zeitwert der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Nettovermögenswerte dar. Geschäfts- und Firmenwerte sind gemäß IAS 36 einmal jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen. Zum Zwecke des Werthaltigkeitstests wird ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäfts- und Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den Zahlungsmittel generierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren. Soweit notwendig, werden Wertberichtigungen auf den „erzielbaren Betrag“ vorgenommen. Nach IAS 36.124 wird eine solche Wertberichtigung bei einem späteren Wegfall der Gründe nicht rückgängig gemacht.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, namentlich Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte sowie der Kundenstamm, werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Entsprechend dem Nutzungsverlauf werden sie um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Restwert, Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode werden jährlich überprüft.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten angesetzt. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produktes abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und der Konzern über ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügt. Sie umfassen gemäß IAS 38.65 ff. neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch die Gemeinkosten, die der Schaffung, Herstellung und Vorbereitung des Vermögenswertes direkt zugeordnet werden können, soweit sie vom Beginn der Entwicklungsphase bis zu ihrem Abschluss anfallen. Die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38.21, 38.22 und 38.57 werden beachtet. Die planmäßige Abschreibung der aktivierten Entwicklungskosten beginnt, sobald der Vermögenswert verwendet werden kann. Dieser Zeitpunkt fällt in der Regel mit dem Beginn der kommerziellen Nutzung zusammen. Alle entgeltlich erworbenen und selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte haben eine endliche Nutzungsdauer.

Hinsichtlich gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen auf den „erzielbaren Betrag" der immateriellen Vermögenswerte gelten analog die Ausführungen zu den Sachanlagen.

Die Steuern der Periode setzen sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die direkt im Eigenkapital oder sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesen Fällen werden auch die entsprechenden Steuern im Eigenkapital oder sonstigen Ergebnis erfasst. Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der Bilanz-Ansatz-Methode auf temporäre Differenzen zwischen Wertansätzen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz (Liability-Methode) sowie auf steuerliche Verlustvorträge und für anrechenbare Steuern angesetzt. Aktive latente Steuern für temporäre Differenzen sowie steuerliche Verlustvorträge werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um diese zu nutzen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung der lokalen Steuersätze, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind.

Aktive und passive latente Steuern werden auch auf temporäre Differenzen, die im Rahmen von Unternehmenserwerben entstehen, angesetzt, mit der Ausnahme von temporären Differenzen auf Firmenwerte, sofern diese steuerlich unberücksichtigt bleiben. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn ein Recht zur Aufrechnung besteht und sich die Positionen auf Ertragsteuern beziehen, die von den gleichen Steuerbehörden erhoben werden und bei der gleichen Gesellschaft entstehen.

Grundsätzlich werden die bilanzierten Vorräte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Anwendung der Durchschnittskostenmethode oder, falls niedriger, zum Nettoveräußerungswert bewertet. Dabei beinhalten die Herstellungskosten gemäß IAS 2 neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch im Wege der Zuschlagskalkulation zurechenbare fixe und variable Produktionsgemeinkosten, die bei der Herstellung anfallen.

Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der geschätzten noch anfallenden Kosten der Fertigstellung und der notwendigen Vertriebskosten angesetzt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen sind grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung der Effektivzinsmethode bilanziert. Wertminderungen, welche in Form von Einzel- und Gruppen-Portfoliowertberichtigungen vorgenommen werden, tragen dem Ausfallrisiko hinreichend Rechnung. Objektive Ausfälle führen zu einer Ausbuchung der betreffenden Forderung. Langfristige unverzinsliche Forderungen werden abgezinst.

Liquide Mittel sind zu Nennwerten bilanziert und werden zu Stichtagskursen in Euro umgerechnet. Sie umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können.

Gezeichnetes Kapital (nennwertlose Stückaktien) ist zum Nominalwert bilanziert.

Erwirbt der Konzern eigene Aktien, so werden diese vom Eigenkapital abgesetzt. Kauf und Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Anteilen werden nicht erfolgswirksam, sondern als Zugang zum bzw. Abgang vom Eigenkapital erfasst. Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten der ausgegebenen Anteile und den beizulegenden Zeitwerten beim Verkauf bzw. bei der Ausgabe werden mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden gemäß IAS 21.21 und 23 (a) umgerechnet. Mit Ausnahme der bedingten Kaufpreiszahlungen aus Unternehmenstransaktionen werden Finanzschulden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert unter Einschluss der Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Bedingte Kaufpreiszahlungen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.

Rückstellungen werden für Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, wenn zum Bilanzstichtag bestehende Verpflichtungen wahrscheinlich zu einem zukünftigen Ressourcenabfluss führen werden und dessen Höhe verlässlich zu schätzen ist. Sie werden zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst.

Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Waren gebildet. Die Höhe basiert auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller zukünftig möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle.

Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Derivative Finanzinstrumente werden zum Marktwert bilanziert. Bei technotrans werden derivative Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2014 ausschließlich zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken verwendet. Soweit sie die Voraussetzungen eines Cashflow-Hedges erfüllen, werden die entsprechend effektiven Veränderungen des Marktpreises erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Finanzinstrumente werden erfasst, wenn technotrans Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Die Erfassung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum Erfüllungstag, ausgenommen hiervon sind derivative Finanzinstrumente, die zum Handelstag erfasst werden.

Umsätze aus dem Verkauf von Gütern werden gemäß IAS 18.14 ausgewiesen, sobald die mit dem Eigentum an den verkauften Produkten verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Umsätze werden unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatten ausgewiesen.

Finanzerträge und -aufwendungen werden entsprechend der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, werden gemäß IAS 23 als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes aktiviert. Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine Finanzierungskosten aktiviert.

Währungsumrechnung: Die Umrechnung aller in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung (IAS 21). Funktionale Währung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist grundsätzlich die jeweils lokale Landeswährung. Abweichend hiervon wird bei der Tochtergesellschaft technotrans technologies pte ltd., Singapur, der Euro als funktionale Währung betrachtet, da deren primäres Wirtschaftsumfeld (Umsatzerlöse und Aufwendungen) überwiegend durch den Euro bestimmt wird. Des Weiteren gilt der US-Dollar als funktionale Währung der KLH Cooling International Pte. Ltd., Singapur, da die Faktura überwiegend durch den US-Dollar bestimmt wird.

Geschäftsvorfälle, die eine Konzerngesellschaft in einer anderen als ihrer funktionalen Währung abschließt, werden mit dem am Tag des Geschäftsvorfalles gültigen Kassakurs erstmals in die funktionale Währung umgerechnet und bilanziert. Zu jedem folgenden Bilanzstichtag werden monetäre Posten (flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten), die in einer anderen als der funktionalen Währung begründet wurden, mit dem Stichtagskurs umgerechnet; die sich ergebenden Währungskursdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nicht monetäre Posten werden zum historischen Kurs umgerechnet.

Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochtergesellschaften werden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs) umgerechnet und in den Konzernabschluss einbezogen. Aufwendungen und Erträge werden zum Tageskurs – approximiert zum Jahresdurchschnittskurs – umgerechnet; die sich daraus ergebenden Differenzen werden ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet. Währungsdifferenzen, die sich gegenüber der Vorjahresumrechnung ergeben, werden ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet.

Kursdifferenzen aus der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Konzerngesellschaft) werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst; sie werden erst mit Abgang der Nettoinvestition ergebniswirksam.

Die folgenden Kurse wurden zur Währungsumrechnung verwendet:

  Jahresdurchschnittskurse
Geschäftsjahr
Mittelkurse
am Bilanzstichtag
  2014 2013 31.12.2014 31.12.2013
USD 1,3285 1,3282 1,2141 1,3791
JPY 140,3061 129,6643 145,2300 144,7200
GBP 0,8061 0,8492 0,7789 0,8337
SEK 9,0985 8,6515 9,3930 8,8591
CNY 8,1858 8,1649 7,5358 8,3491
HKD 10,3025 10,3018 9,4170 10,6933
CHF 1,2146 1,2311 1,2024 1,2276
BRL 3,1211 2,8683 3,2207 3,2576
AED 4,8817 4,8766 4,4636 5,0555
INR 81,0406 77,9266 76,7190 85,3660

Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Konzernabschluss der technotrans AG zum 31. Dezember 2014 berücksichtigt alle von der Europäischen Union übernommenen und zum 1. Januar 2014 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen.

Die folgenden Standards waren erstmals anzuwenden:

Standard/Interpretation Zeitpunkt der Anwendung
(Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem …)
Inhalt Auswirkungen auf den Konzernabschluss
IFRS 10:
Konzernabschlüsse
1. Januar 2014 Mit diesem Standard wird der Begriff der Beherrschung („control“) neu und umfassend definiert. keine wesentlichen
IFRS 11:
Gemeinschaftliche Tätigkeiten
1. Januar 2014 Mit IFRS 11 wird die Bilanzierung von gemeinschaftlich geführten Aktivitäten (Joint Arrangements) neu geregelt. keine
IFRS 12:
Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
1. Januar 2014 Dieser Standard regelt die Angabepflichten in Bezug auf Anteile an anderen Unternehmen. keine wesentlichen
Änderung zu IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12:
Übergangsvorschriften
1. Januar 2014 Die Änderungen beinhalten eine Klarstellung und zusätzliche Erleichterung beim Übergang auf IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. keine wesentlichen
Änderung zu IFRS 10, IFRS 12, IAS 27:
Investmentgesellschaften
1. Januar 2014 Die Änderungen enthalten eine Begriffsdefinition für Investmentgesellschaften und nehmen derartige Gesellschaften aus dem Anwendungsbereich des IFRS 10 aus. keine
Änderung zu IAS 27:
Einzelabschlüsse
1. Januar 2014 Mit der Änderung des IAS 27 werden die Regelungen zum Kontrollprinzip und zu den Anforderungen an die Erstellung von Konzernabschlüssen ausgelagert. Die Regelungen beinhaltet künftig der IFRS 10. IAS 27 enthält demnach künftig nur die Regelungen zur Bilanzierung von Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in IFRS Einzelabschlüssen. keine wesentlichen
Änderung zu IAS 28:
Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
1. Januar 2014 Die Änderungen enthalten Angaben zur Anwendung der Equity-Methode. keine
Änderung zu IAS 32:
Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden
1. Januar 2014 Die Ergänzung zum IAS 32 stellt klar, welche Voraussetzungen für die Saldierung von Finanzinstrumenten bestehen. keine wesentlichen
Änderung zu IAS 36:
Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte
1. Januar 2014 Die Änderung stellt klar, dass die Angaben von Informationen über den erzielbaren Betrag, wenn dieser Betrag auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten basiert, nur für wertgeminderte Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierende Einheiten anzugeben sind. keine wesentlichen
Änderung zu IAS 39:
Novation von Derivaten und Fortführung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
1. Januar 2014 Infolge dieser Änderungen bleiben Derivate trotz Novation eines Sicherungsinstruments weiterhin als Sicherungsinstrument in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert. keine wesentlichen

Die Änderungen zu IAS 36, Angaben zum erzielbaren Betrag nicht-finanzieller Vermögenswerte, wurden freiwillig im Vorjahr vorzeitig angewendet.

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben im Geschäftsjahr 2014 weitere Standards und Interpretationen sowie Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung im Geschäftsjahr 2014 noch nicht verpflichtend war.

Die folgenden, von der Europäischen Union bis zum 31. Dezember 2014 übernommenen Standards wurden in diesem Abschluss noch nicht berücksichtigt:

Standard/ Interpretation Zeitpunkt der Anwendung
(Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem ...)
Inhalt erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss
IFRIC 21:
Abgaben
17. Juni 2014 Die Interpretation behandelt die Bilanzierung von Verpflichtungen zur Entrichtung einer Abgabe, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fallen. Sie betrifft auch die Bilanzierung von Verpflichtungen zur Entrichtung einer Abgabe, deren Zeitpunkt und Betrag feststehen. keine
Verbesserungen der IFRS
(2011 bis 2013)
1. Januar 2015 Im Rahmen des "annual improvement project" wurden Änderungen an vier Standards (IAS 40, IFRS 1, IFRS 3; IFRS 13) vorgenommen. keine wesentlichen
Änderung zu IAS 19:
Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge
1. Februar 2015 Mit den Änderungen wird die Bilanzierung der Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien im Rahmen von leistungsorientierten Plänen beim berichtenden Unternehmen klargestellt. keine wesentlichen
Verbesserungen der IFRS
(2010 bis 2012)
1. Februar 2015 Im Rahmen des "annual improvement project" wurden Änderungen an sieben Standards (IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24, IAS 38) vorgenommen. keine wesentlichen